Lehrer
und Schüler |
Anmerkungen
zu Lehrern, die an der Schule zwischen 1900-1945 unterrichtet haben
Aussagen
zu einzelnen Lehrern:
Langenberger,
Franz:
Oberlehrer, strenger, aber gerechter Lehrer, gewissenhaft in
seiner Pflichterfüllung, vorbildlicher Turnlehrer und Leiter
sportlicher Veranstaltungen,
Hempel,
Reinhold: Schulleiter,
Oberlehrer, vermittelte Liebe zum Wald und zur Jagd,
Preller,
Friedrich:
Oberlehrer und kurzfristig Schulleiter, verwaltet Raiffeisenkasse,
Gemeinderatsvorsitzender,
Eiermann,
Gotthold:
fleißiger und gewissenhafter Erzieher, förderte geselliges Leben
auf musikalischem Gebiet,
Merkel,
Hugo: 11
Jahre Standesbeamter, Mitglied des Lehrerrates und Schulvorstand,
aktiver Einsatz für Schule und Lehrer, nach 1945 beauftragt mit
Wiedereröffnung der Schule, später entlassen wegen
Mitgliedschaft NSDAP,
Besonderheiten seiner Unterrichtsführung: "... Abfragen der
Aufzeichnungen der letzten Stunde, Behandlung des neuen Stoffes
und als Diktat eine Zusammenfassung. Welche Klasse also in der
nächsten Stunde Physik hatte, konnte man auf dem Schulhof in der
Pause erkennen. Diese Schüler hatten ihre Physikmerkhefte in der
Hand und versuchten die .
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Arbeitseinsatz
der Schüler 1941 |
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Zusammenfassung
der letzten Stunde zu lernen…
Herr Merkel war sehr streng, und jedes Nichtwissen hatte sofort
Konsequenzen. Er unterrichtete meist die 6. Klassen, und hier
wurde - das war sein Steckenpferd - das große Einmaleins gelernt:
Alle Reihen bis zur 20 mussten bis zur Potenz beherrscht werden,
d. h. die Reihe der 13 von 1x13 bis 13x13 oder die Reihe der 19
von 1x19 bis 19x19. Für manche Schüler war das eine Quälerei.
Und die Strafen waren hart." (Chronik
R. Schmalfuß)
Franke,
Friedrich:
Musiklehrer, vielfältige musikalische Betätigungen, als
Komponist bekannt über die Grenzen Thüringens hinaus, Leiter des
Kirchen- und Heinrich-Schütz-Chores,
Wuttke,
Richard:
organisierte viele Theateraufführungen für Schulhöhepunkte
Ulrici, Max:
nach kurzer Zeit durch gewissenhafte Arbeit Vertrauen aller
Kollegen und Eltern erworben, Wahl zum Schulleiter, 1933 abgelöst
als Schulleiter durch Ortsgruppenleiter NSDAP Otto Schmidt
Schmidt,
Otto:
Ortsgruppenleiter NSDAP, Schulleiter, von Amerikanern 1945 sofort
verhaftet;
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Erntehilfe
1938. Flachsraufen auf dem Dürrenberg; Segelflugmodelle
starten |
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Schule
und die Zeit 1900 - 1945 |
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"Als Hitler 1933 zur Macht kam, nahmen in Bad
Köstritz an der Schule 2 Lehrer ihren Dienst auf: Herr Otto
Schmidt und Herr Kurt Tröger. Da Herr Ulrici nicht Mitglied der
NSDAP wurde, mußte er seine Funktion als Schulleiter wiede
aufgeben, und Herr Schmidt erhielt diese Aufgabe übertragen.
Dieses Kollegium (7 Lehrer) blieb bis 1939 unverändert. Die
Kollegen Braumann, Tröger und Wuttke wurden dann eingezogen. Nach
der Auflösung der Schule Reichardtsdorf kam Herr Blumroth nach
Bad Köstritz. Herr Tröger und Herr Braumann kehrten aus dem
Krieg nicht zurück.
Als aktiver Vertreter der Faschisten Partei (im Krieg
Ortsgruppenleiter) wurde Herr Schmidt 1945 sofort von den
Amerikanern verhaftet; er lebte später in Westdeutschland. Als
nominelle Mitglieder der Nazipartei mußten 1947 die Kollegen
Merkel, Franke, Blumenroth und Wuttke ebenfalls aus dem
Schuldienst austreten." (Schulchronik:
Lehrerbesetzung an der Schule. S.8-9) |
"Während unser Schulgebäude und der
Unterrichtsbetrieb in ihm im 1. Weltkrieg weder Schaden noch
wesentliche Störungen erlitten, machten sich der 2.
Weltkrieg und seine Folgen nachteilig, ja schädigend
bemerkbar. Es war ein tragisches Geschick, dass wir unser
Schulhaus etwa zur selben Zeit räumen mussten, in der wir
genau 50 Jahre vorher den schmucken Bau bezogen hatten. Die
letzten Monate des schlimmsten und wahnsinnigsten aller
bisherigen Kriege machten bei den täglich sich mehrmals
wiederholenden Fliegeralarmen und den immer häufiger
werdenden Tieffliegerangriffen die gänzliche Einstellung
des Unterrichtes nötig. Anfang April 1945 musste das
Schulhaus zwecks Aufnahme eines Teils der hiesigen
Lazarettinsassen geräumt werden. Alle
Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel, Wandschmuck und dergleichen
fanden in der Turnhalle Aufnahme, wobei |
mancher Schaden und Verlust entstand.
Vom 5. Mai bis 1. Juli war die amerikanische
Besatzungstruppe nach ihrem am 13.April gegen 11.30 Uhr von
Tautenhain her erfolgten Einmarsch in unser Städtchen in
den Schulräumen und der Turnhalle
untergebracht. Auch dadurch waren Schäden und Verluste
besonders an Lehrmitteln zu beklagen.
Nach Ausbesserung der wesentlichsten Schäden an den
Gebäuden und Einrichtungsgegenständen für die sich unsere
Stadtverwaltung in anerkennenswerter Weise mit aller Kraft
und allen verfügbaren Mitteln einsetzte, konnte unser
Schulhaus am 1.10.1945 seinem eigentliche Zwecke wieder
dienstbar gemacht und der Unterricht zunächst für die
Klassen 1 bis 4 und 7 und 8 wieder aufgenommen werden. Erst
später wurden die Klassen 5 und 6 mit in den Unterricht
einbezogen." (Merkel Schulchronik 1948) |
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Die letzten 10 Jahre vor 1933
war Herr Ulrici Leiter der Einrichtung. Da er nicht Mitglied der
NSDAP wurde, konnte er kein Leiter bleiben, wurde abgelöst, und
die Funktion übernahm Herr Schmidt. Er war Schulleiter bis 1945,
und nach Kriegsende übernahm Herr Ulrici für fünf Jahre wieder
die Schule.
Von den 7 Lehrern, die nach 1933 an der Schule unterrichteten,
sind Herr Erich Braumann und Herr Kurt Tröger als Soldaten aus
dem II. Weltkrieg nicht zurückgekehrt. (R.Schmalfuß:
Chronik der Schule von Bad Köstritz von 1933-1992) |
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Alltag
der Schule |
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o
Schul-Kommission zu
Nr.327 K2 Gera, den 21.02.1919
Ministerium, Abteilung für Schulsachen
"Der Schulvorstand zu
Köstritz bittet den Lehrer Preller, der die
Rektorenprüfung abgelegt hat, von Ostern 1919 an mit der
Leitung der dortigen Volksschule zu betrauen. Es fragt sich,
ob die für die Demokratisierung der Volksschulverwaltung
aufgestellten Grundsätze für die Anstellung der
Schulleiter bereits maßgebend sein sollen. Wir bitten um
Bescheid.
Gegen die Wahl Prellers haben wir Bedenken nicht zu
erheben."
gez. Burkhard
Abschrift.
aus den Akten, betr. die Schule in Köstritz, Bd. I 1860 -
Abt.B1, 1,Loc.II K, Nr. 33 (Bl. 268)
Ich schwöre Treue der Reichsverfassung und Treue dem, Lande
Thüringen und seiner Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und
gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten.
Köstritz, den 11. Januar 1921.
gez. Max Ulrici, Lehrer; Karl
Sieber, Lehrer; Richard Wuttke, Lehrer; Erich Braumann,
Lehrer.
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Schulinspektion
Fürstliche Schulkommission Zu No. 1941 K. II Gera, den 16.
Dezember 1913
Fürstliches Ministerium!
Bei den durch den mitunterzeichneten Bezirksschulinspektor
vorgenommenen Revisionen der Volksschulen hat sich
herausgestellt, daß die Lehrpläne einer Anzahl Schulen
verschiedene .Mängel zeigen. So wird mancherorts der
Religionsunterricht:
in zu viele Zweige zersplittert und so seiner einheitlichen
Kraftwirkung beraubt. Anderwärts wird im Deutschen kein
Gedicht besprochen und gelernt, dafür aber unnötiger Stoff
aus der Sprachlehre behandelt; auch die Diktate und
Aufsätze werden nicht überall in genügender Zahl und in
bildender Weise angefertigt. Noch andere Schulen bilden im
Rechenunterricht zu viele Abteilungen und vernachlässigen
über dem schriftlichen das mündliche Rechnen, und die
Ziele der einzelnen Abteilungen sind teils zu hoch, teils
niedrig gesteckt. In anderen Schulen wiederum redet man im
Geschichtsunterricht noch lang und breit über die alten
Meder und Perser, während die neuere deutsche Geschichte zu
kurz kommt, usw. Um diesen Mängeln abzuhelfen, und eine
zeitgemäße Gestaltung der Auswahl und Anordnung des
Lehrstoffes herbeizuführen, haben die beiden
Bezirksschulinspektoren des Landes die beigefügten
Richtlinien für die Lehrpläne der Volksschulen auf
gestellt.
Die nach § 110, Absatz 12 des Volksschulgesetzes
hinsichtlich des Lehrplans in Religion erforderliche
Verständigung mit der Kirchenkommission hat stattgefunden.
Fürstliches Ministerium bitten wir gehorsamst, diese
Richtlinien hochgeneigtest zu genehmigen und sie zur
Beachtung bei der Aufstellung von Lehrplänen für die
Volksschulen empfehlen zu wollen.
Gleichzeitig bemerken wir, daß eine Gliederung der
Unterrichtsstoffe nach Monaten, die bisher vielfach nur auf
dem Papier gestanden hat ohne sich praktisch durchführen zu
lassen, nicht für nötig erachtet wird. Es dürfte
genügen, wenn die Lehrstoffe der einzelnen Fächer nach
Klassen oder Jahreskursen angeordnet und in diesen auf
Schulhalbjahre verteilt werden. gez. Burkhard
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Schwimmunterricht
im Sommerbad Juni 1941 |
Heilkräutersammlung
1938 |
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Stundenplan
und Lerninhalte |
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1.
Stundentafel von 1912 für eine achtstufige Schule
LEHRFÄCHER Kl.
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VIII
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VII
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VI
|
V
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IV
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III
|
II
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I
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Religion
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2
|
2
|
3
|
3
|
4
|
4
|
4
|
4
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Deutsch
|
6
|
2
|
6
|
7
|
7
|
7
|
7
|
7
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Rechnen,
Raumlehre
|
3
|
6
|
3
|
4
|
4
|
4
|
5
|
6
|
Realien
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.
|
.
|
.
|
4
|
4
|
5
|
5
|
5
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Anschauung
mit Heimatkunde und Singen
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2
|
3
|
3
|
.
|
.
|
.
|
.
|
.
|
Schreiben
|
.
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2
|
2
|
2
|
2
|
2
|
2
|
1
|
Zeichnen
|
.
|
.
|
.
|
2
|
2
|
2
|
2
|
2
|
Singen
|
.
|
.
|
1
|
2
|
2
|
2
|
2
|
2
|
Gesamtstundenzahl
|
13
|
16
|
18
|
24
|
25
|
26
|
27
|
27
|
Turnen
|
.
|
.
|
.
|
2
|
2
|
2
|
2
|
2
|
Weibliche
Handarbeit
|
.
|
.
|
.
|
2
|
2
|
2
|
2
|
2
|
|
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Richtlinie
für Lehrplan 26.01.1914 des Ministeriums in Gera |
Rechnen.
Ziel.
Fertigkeit und Sicherheit im Rechnen, namentlich im
Kopfrechnen mit ganzen und gebrochenen Zahlen in Anwendung
auf die Verhältnisse des bürgerlichen Lebens.
Lehrstoff.
1. Schuljahr. a) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum
1-10 unter besonderer Berücksichtigung des Zerlegens und
Ergänzens der Zahlen.
b) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum 10-20.
2. Schuljahr. a) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum
1-20 mit besonderer Übung der Zehnerübergänge.
b) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum 1-100.
3. Schuljahr. a) Das kleine 1x1, 1 in 1 und 1 durch 1.
b) Erweiterung der Multiplikation und Division im Zahlenraum
1-100.
c) Addieren und Subtrahieren im Zahlenraum 1-1000.
4. Schuljahr. a) zu Anfang jeder Rechenstunde
Kopfrechen-Übungen im kleinen 1x1, 1 in 1 und 1 durch 1.
Das Teilen mit Resten im Zahlenraum 1-100.
|
b) Kurze
Wiederholung der Addition und Subtraktion im Zahlenraum
1-1000.
c) Multiplikation und Division in diesem Zahlenraum. Das
große 1x1 mit den Zahlen 11, 12, 15 und 25.
5. Schuljahr. Die 4 Grundrechnungsarten im unbegrenzten
Zahlenraum. Sichere Beherrschung der schriftlichen Form.
6. Schuljahr. Die 4 Grundrechnungsarten mit mehrfach
benannten Zahlen. Dreisatzaufgaben.
7. Schuljahr. Das Rechnen mit gemeinen und mit
Dezimalbrüchen. Anwendung in Dreisatzaufgaben aus dem
bürgerlichen Leben.
8. Schuljahr. Die bürgerlichen Rechnungsarten, besonders
einfache und zusammengesetzte Dreisatzaufgaben, Prozent-,
Zins-, Rabatt-, Gewinn- und Verlustrechnung.
Aufgaben zur Kranken-, Unfall- und Altersversicherung sind
nur insoweit zu berücksichtigen, als sie nötig sind, um
den Schülern einen Einblick in die segensreiche Wirkung der
Arbeiterschutzgesetzgebung zu vermitteln. Da, wo
Fortbildungsschulen bestehen, sind diese Übungen der
Fortbildungsschule zu überweisen. |
|
Deutsch.
Ziel.
Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
Hinreichende Fertigkeit im sprachrichtigen und klaren
Gedankenausdruck. Bekanntschaft mit solchen Erzeugnissen der
deutschen Literstur, die vor anderen geeignet ist, in dem Schüler
Freude am Schönen und Liebe zum engeren und weiteren Vaterlande
zu wecken, seine Phantasie in gesunden Bahnen zu lenken, sein
Gemüt zu erheben und seinen Charakter zu veredeln.
Lehrstoff.
a) Lesen.
Am Ende des 1. Schuljahres sollen die Kinder in der Regel imstande
sein, kleine, leicht verständliche Lesestücke in deutscher
Schreib- und Druckschrift richtig und einigermaßen sinngemäß
betont zu lesen und Wörter und kleine Sätze in lauttreuer
Schreibweise ab- und aufzuschreiben. Im 2. Schuljahr tritt zur
deutschen Druckschrift die Lateinisch hinzu.
Auf der Mittelstufe sind die Übungen im lautrichtigen,
geläufigen und sinnrichtigen betonten Lesen fortzusetzen. Die
Oberstufe soll die Schüler zum fließenden und wohlklingenden
Lesen führen. Neben dem Lesebuch kann gute volkstümliche
Literatur als Lesestoff mit herangezogen werden. Auf verständige
und sinnige Erfassung, sowie auf sprachliche Darstellung des
Gelesenen ist Gewicht zu legen.
In den Mittel- und Oberklassen, wenn möglich auch noch früher,
sind einige nach Inhalt und Form vorzügliche Gedichte auswendig
zu lernen und ausdrucksvoll vorzutragen. Die Auswahl und
Verteilung der memorierenden Stücke ist im Lehrplan anzugeben.
Lebensvolle, dem kindlichen Verständnis angepaßte Mitteilungen
über unsere hervorragendsten Dichter werden hier zugleich
mitgegeben.
Die Übungen in der Sprachlehre, sowie alle schriftlichen Übungen
sind so oft als nur möglich mit dem Lesestoff in Verbindung zu
bringen.
b) Sprachlehre und Rechtschreibung.
Der gesamte Schulunterricht hat den Schülern unter
nachdrücklicher Bekämpfung von Sprachfehlern an den richtigen
mündlichen und schriftlichen Gebrauch der Muttersprache zu
gewöhnen. Doch sind daneben zum besseren Verständnis der
Muttersprache und zur Läuterung des Sprachgefühls besondere
Unterweisungen in der Sprachlehre nötig.
Die Sprachlehre darf niemals als Selbstzweck auftreten, sie ist
lediglich Mitte zu dem Zwecke, die Kinder richtig sprechen und
schreiben zu lehren. Nicht grammatisches Wissen, sondern
praktisches Können ist zu erstreben.
Für die Einübung der Rechtschreibformen sind Ohr, Auge und Hand
gehörig in Anspruch zu nehmen. Eine gute Aussprache ist für das
Richtigschreiben von großer Bedeutung. Zur Unterstützung der
Rechtschreibung und Zeichensetzung sind einige wichtige Regeln
abzuleiten, einzuprägen und vielseitig zu üben. …
c) Aufsatz.
Wenn schon alle Fächer dazu beitragen sollen, die im Kinde
schlummernde Sprachkraft zu wecken und in naturgemäßer Weise
auszubilden, so hat sich doch der Aufsatzunterricht dieser Aufgabe
in besonderer Weise zu unterziehen. Er soll die Schüler
wenigstens so weit bringen, daß sie ihre Gedanken mündlich und
schriftlich einigermaßen klar und richtig ausdrücken und
bescheidenen Forderungen des praktischen Lebens genügen können.
…
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Seite 1900 - 1945
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Religionsunterricht: Trennung
Schule - Kirche 1919 |
|
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Beilage
zu Nr. 58 des "Elsterthalboten"
Sonnabend, den 20. Juli 1901
"Der
Kirchschullehrer
Zwischen einem Kirchschullehrer und einem Lehrer an
mehrklassigen oder städtischen Schulen ist, was
Dienstpflichten anlangt, ein großer Unterschied. Abgesehen
vom Schuldienst, der schon da viel mühevoller ist, wo der
Lehrer
an ein- oder zweiklassigen Schulen die Kinder von 6.-14.
Lebensjahren allein zu unterrichten und zu fördern hat,
lasten auf den Schultern eines Kirchschullehrers noch eine
Masse Pflichten, die die alte Küsterschule als Erbstück
längst vergangener Zeiten ihm überlassen hat. Nicht
überall wird ihm dafür eine entsprechende Entschädigung
gewährt. In manchen Kirchbehörden bekommt z. B. der
Bälgetreter für seine Dienstleistungen mehr Gehalt, als
der Lehrer für das Orgelspiel. Daher regen sich in allen
Ländern die Lehrer und wünschen eine Umgestaltung der
Kirchendienstverhältnis, und mit Recht; denn es ändern
sich nun mal die Zeiten. So werden die Lehrer … zur
nächsten Hauptversammlung einen Beschluß fassen.
"Der Kirchendienst ist vom Schuldienst zu trennen, denn
-außer dem historischen - liegt ein innerer Grund nicht
vor, daß der Lehrer den musikalischen Teil des
Gottesdienstes besorgen müsse … Falls der Lehrer den
Kirchendienst übernommen hat, sollten die kirchlichen
Geschäfte nie den Schulbetrieb stören."
Darüber wird wohl noch mancher Tropfen ins Meer fließen;
denn Schulreform gleicht einem Karren, der nur langsam von
der Stelle zu bringen ist." |
|
Klassenfoto Bergschule 12.04.1939 |
 |
"Christliche Volksgenossen!
Man plant in unserem Volkstaat, den Religionsunterricht aus der
Schule zu entfernen und durch einen bloßen Sittenunterricht zu
ersetzen. Das ist aber kein Ersatz für alles das, was die
christliche Religion den Herzen unserer Jugend zu geben imstande
ist. Wer unsere Kinder lieb hat, muß sich darum, soIange es noch
Zeit ist, mit allen Kräften
gegen diesen Plan wehren.
Die beiliegende Eingabe an unsern Staatsrat und Volksrat tritt
für Erhaltung des christlichen Religionsunterrichtes
in den Schulen ein. Unterzeichnet sie alle und bewegt Euere
Freunde und Bekannten, dies gleichfalls zu tun!
Greiz, im Juni 1919 Die
Vereinigung zur Förderung des kirchlichen Lebens." |
|
 |
"Der christliche Elternbund
für Thüringen
fordert nachdrücklich nach wie vor die gesetzliche Sicherstellung
der christlichen Schule durch ein Reichsschulgesetz, das nun
baldigst von dem neugewählten Reichstage fertiggestellt werden
muß. Der christliche Elternbund von Thüringen ist sich
bewußt,
daß er mit seinem Festhalten
an der christlichen Haus- und Schulerziehung den Volkswillen
vertritt. Besuchen doch die weltlichen Schulen Großberlins, die
in allen Vororten Berlins errichtet sind, nur 6% der Schulkinder
(1. November 1923 303000 Schulkinder, davon besuchen 18291 die
weltliche Schule).
Die gesetzliche Regierung Regelung der Schule muß schnell
erfolgen, weil die Elternschaft der Meinung ist, dass unsere
Schulen infolge der schwankenden Verhältnisse der letzten Jahre
an Leistungsfähigkeit und erzieherischem und unterrichtlichem
Gebiet eingebüßt haben.
Nur eine ernste und gediegene christliche Erziehung unserer Jugend
sichert uns den Aufstieg und die Zukunft unseres deutschen Volkes." |
|
"Sehr geehrter Herr Pfarrer !
Nachdem wir die Sammlung von beinahe 28 000 Unterschriften in
Reuss ä. L. abgeschlossen haben, möchten wir nunmehr auch die
Arbeit zum Abschluss bringen, die wir auf Wunsch für die Jüngere
Linie mit übernommen hatten. Wir bitten Sie daher, umgehend die
noch nicht abgesandten Listen mit den Unterschriften an Herrn
Fabrikant Franz Wagner, Greiz, Postfach 51 gelangen zu lassen.
Sollten Sie dazu wider Erwarten nicht in der Lage sein, so dürfen
wir die Bitte hinzufügen, dass Sie dann selbst für die
Übermittelung der Listen an den Volksrat Sorge tragen wollen.
Es dürfte auch nach den Verhandlungen des Volksrates am 16. Juli
nicht überflüssig sein zu bezeugen, dass ein sehr grosser Teil
der Bevölkerung des . gesamten Volksstaates Reuss mutig und
entschieden für die Erhaltung des christlichen
Religions-Unterrichtes in den Schulen eintritt.
Für Mitteilung des Ergebnisses der Unterschriftensammlung in
Ihren Gemeinden würden wir dankbar sein.
Hochachtungsvoll!
Die Vereinigung zur Förderung des kirchlichen Lebens
Professor Richter Greiz, den 23. Juli 1919"
|
Schulordnung
1909 (Auszug)
§ 18.
Der Ortslehrerausschuß
1. Wenn in einem Ort Schulen verschiedener Schulgruppen vorhanden
sind, muß ein gemeinsamer Ortslehrerausschuß gegründet werden.
2. Der Ortslehrerausschuß setzt sich zusammen aus den Mitgliedern
der Gruppenlehrerausschüsse (§ 13). Soweit
Gruppenlehrerausschüsse fehlen, weil einzelne Schulgruppen nur
durch eine Einzelschule vertreten sinb, gehören der Schulleiter
und eine von der Lehrerversammlung der Einzelschule gewählte
Lehrperson dem OrtsIehrerausschuß an.
3. Der Ortsschulleiter (§ 21) ist der Vorsitzende des
Ortslehrerausschusses. Er muß den Ortslehrerauschuß einberufen,
wenn es mindestens ein Drittel der Mitglieder beantragt.
§19.
Der Ortselternbeirat
1. Wenn in einem Ort Allgemeinschulen verschiedener Schulgruppen
(Allgemeinpflichtschulen und Allgemeinwahlschulen) vorhanden sind,
muß ein gemeinsamer Ortselternbeirat gebildet werden.
2. Der Ortselternbeirat setzt zusammen aus den Mitgliedern der
Gruppenelternbeiräte (§ 14). Soweit Gruppenelternbeiräte
fehlen, weil eine AIlgemeinschulgruppe nur durch eine Einzelschule
vertreten ist, gehören der Vorsitzende des EIternbeirates und ein
vom Elternbeirat der Einzelschule gewähltes Mitglied dem
OrtseIternbeirat an.
3. Der Ortselternbeirat wählt sich einen Vorsitzenden. Dieser
muß den Ortselternbeirat einberufen, wenn es mindestens ein
Drittel der Mitglieder beantragt. |
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Bildschirmauflösung.
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